Auch so kann die Dichtheitsprüfung umgesetzt werde: Hier das Beispiel der Stadt Münster:

Am Gesetz ändert sich nichts. Danach müssen alle Haus- und Wohnungseigentümer im Land NRW bis spätestens Ende 2015 ihre Abwasserkanäle überprüfen und gegebenenfalls reparieren lassen. Doch in Münster müssen Eigentümer, die diese Frist nicht einhalten, nicht mit Strafen rechnen. Das deutet Michael Nowak, Fachstellenleiter beim Tiefbauamt, an.


Die Stadt wird nach seinen Aussagen allerdings auch nicht den Ministerialerlass aus Düsseldorf anwenden, wonach Kommunen die Frist der Kanalüberprüfung bis 2023 verlängern können. „In diesem Fall müsste die Verwaltung für das gesamte Stadtgebiet Bereiche mit entsprechenden Überprüfungsterminen festlegen“, sagt Nowak. Und: „Die Stadt wäre bei der Fristverlängerung bis 2023 auch verpflichtet, die Prüfungen auf den Privatgrundstücken zu kontrollieren.“ In der Diskussion um das Thema war schon vor Wochen angeklungen, dass dies ein erheblicher Aufwand wäre.

 

Die Kosten dafür dürfte die Stadt zwar bei den Abwassergebühren auf die Bürger umlegen. „Es ist aber nicht unser Bestreben, den Bürgern das Geld aus den Taschen zu ziehen“ , ergänzt Nowak diplomatisch und lässt durchblicken, dass sich in Münster für die Hausbesitzer durch die Verordnung im Landeswassergesetz praktisch nicht viel ändern werde. Denn die Kontrolle der Dichtigkeitsprüfung liegt bei den Kommunen, nicht beim Land. Wer bis Ende 2015 also keine Überprüfung durchführen lässt, begeht zwar juristisch betrachtet eine Ordnungswidrigkeit. Die Stadt beabsichtige aber nicht, diese zu ahnden.

„Wir beraten Hauseigentümer gerne - und greifen ein, wenn Schäden offensichtlich werden“, sagt Nowak. In einem solchen Fall sei eine Sanierung des Abwasserkanalanschlusses auf eigene Kosten unausweichlich.

Eine flächendeckende Überprüfung aller bestehenden Anschlüsse ist aus Sicht des Tiefbauamtes in Münster nicht notwendig. Oft empfehle sich eine Sanierung, wenn ohnehin Umbaumaßnahmen anstünden.

Bagatellschäden müssen nach Vorgaben des Landes aber gar nicht repariert werden, mittlere Beschädigungen innerhalb von fünf bis sechs Jahren, nur eklatant undichte Abwasserrohre müssen sofort instand gesetzt werden.

Allein die Überprüfung der Dichtigkeit kostet pro Anschluss in einem Ein- bis Zwei-Familienhaus rund 500 Euro. Bundesweit sollen rund 70 Prozent der privaten Hausanschlüsse schadhaft sein, sagt Nowak. Für das Stadtgebiet liegen darüber laut Tiefbauamt keine Schätzungen vor.

 

Westfälische Nachrichten Münster von Karin Völker