Hier der Antrag der AUF-Partei für eine Resolution der Stadt Detmold an die Landesregierung NRW gegen die Dichtheitsprüfung. Wir hoffen das die Rarteien des Rates der Stadt Detmold sich hinter die R
Resolution des Rates zur Dichtheitsprüf[...]
PDF-Dokument [202.4 KB]
An den
Bürgermeister Herrn Rainer Heller
An Vorsitzenden des
Ausschusses für Tiefbau und Immobilien
Herrn Thomas Trappmann
An die Verwaltung
Dichtheitsprüfung privater Abwasseranlagen
Anlage: Vollzugserlass zum §61a des LWG vom 17.06.2011
Sehr geehrte Damen und Herren,
die AUF-Partei im Stadtrat von Detmold beantragt:
den Vollzugserlass zum §61a des LWG des Ministeriums für Klimaschutz, Umweltschutz, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW vom 17.06.2011 so bürgerfreundlich wie nur möglich für
die Stadt Detmold umzusetzen. Der neue Erlass überträgt den Kommunen einen erheblichen Ermessensspielraum, so dass es in der Möglichkeit der Stadt Detmold liegt, ihre Bürger vor unkalkulierbaren und
unverhältnismäßigen Kosten bezüglich der Dichtheitsprüfung zu schützen.
Begründung
Folgende Ermessensspielräume sind im Erlass aufgeführt und sollten nach unserer Auffassung voll zugunsten der Detmolder Bürger genutzt werden (hier zitiert nach o. g. Richtlinie):
1. „Die Art der Dichtheitsprüfung ist nicht vorgegeben. Als Regelverfahren hat sich eine optische Inspektion mit TV-Kamera bewährt.“
„Die in der Regel preiswerteste Art der Dichtheitsprüfung stellt die Wasserstandsfüllprüfung dar.“
Selbst in Fremdwasserschwerpunktgebieten und in Wasserschutzgebieten wäre eine solche Prüfung möglich.
„Druckprüfung gemäß DIN EN 1610 ist in der Regel nur bei Neubauten und wesentlichen Änderungen erforderlich.“ Ausnahmen wären hier also auch möglich!
2. Zum Zeitpunkt der Durchführung der Dichtheitsprüfung außerhalb von Wasserschutzgebieten wird folgende Aussage getroffen:
„Den spätesten Zeitpunkt der Durchführung einer Dichtheitsprüfung legt die Gemeinde fest.“
3. „Die Entscheidung, ob und wann eine Sanierung erforderlich ist, trifft – vorbehaltlich wasser- und bodenschutzrechtlicher Entscheidungen der zuständigen Ordnungsbehörden – die Gemeinde.“ Die Stadt
Detmold hat darauf zu achten, dass ihre Bürger nicht der Sanierungswillkür von Firmen, die evtl. nur ihren Profit im Blick haben, ausgeliefert sind.
4. „Bei mittelschweren Schäden soll die Sanierung in einer angemessenen Frist erfolgen. Entsprechend der zu erwartenden Neufassung der DIN 1986-30 sollte diese Sanierung nach Möglichkeit innerhalb
von 5 Jahren abgeschlossen sein.“ Auch hier kann von den 5 Jahren abgewichen werden.
5. Ein Drainageanschluss am Schmutz- oder Mischwasserkanal „bedeutet nicht, dass der private Grundstücksbesitzer in jedem Fall den Drainageanschluss zu beseitigen hat.“
Die AUF-Partei Detmold hat betreffend der Dichtheitsprüfung eine Petition an den Landtag NRW gestellt. Diese Petition wurde bisher von über 500 Detmolder Bürger unterschrieben. Dies macht deutlich,
welchen Stellenwert das Thema Dichtheitsprüfung bei den Bürgern in Detmold hat. Besonders bei Rentnern und jungen Familien ist die Sorge um die zusätzlichen und unkalkulierbaren finanziellen
Belastungen sehr groß.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Köhler
Für die AUF-Partei Detmold im Stadtrat