Hier die Petition der AUF-Partei zum herunterladen und ausdrucken!
Petition.pdf
PDF-Dokument [54.3 KB]

 

 

Antrag der AUF-Partei für eine Resolution der Stadt Detmold an die Landesregierung NRW gegen die Dichtheitsprüfung:

Die Dichtheitsprüfung und die evtl. darauf folgende Sanierung wird für jeden Hausbesitzer mit erheblichen Kosten verbunden sein.


Dieses Geld belastet natürlich dann auch die Mieter.

Dieses Geld fehlt den Hausbesitzern dann auch für andere anstehende Sanierungen (zB.Wärmedämmung) am Haus. Diese Millionen könnte unserer Meinung nach effekiver für den Umweltschutz eingesetzt werden.

 

Hier einige informative und interessante Internetseiten zum Thema:

 

Das Märchen von der EU-Richtlinie zur Dichtheitsprüfung.

 

Bürokratie-Irrsinn - die Interessengemeinschaft - Alles dicht-oder was?

Bürger wehren sich gegen Verwaltungs-Possen und Verschwendung von Steuergeldern.

 

Initiative "Alles dicht in NRW"

 

Bürgerinisative in Löhne - "Sind wir noch ganz dicht?"

 

Hier unterhaltsam verpackte Infos zur Dichtheitsprüfung.

 

Artikel in der Lippischen Landezeitung vom 28.02.2011

 

 

Ein Neuer Erlass macht es möglich und die AUF-Partei Detmold fordert diese Neue Frist bei der Umsetzung zu berücksichtigen.

Ein Neuer Erlass macht es möglich und die AUF-Partei Detmold fordert diese Neue Frist bei der Umsetzung zu berücksichtigen. 

 

Gemäß des Erlasses ist es möglich die Fristen für einen Nachweis der Dichtigkeit privater Kanäle bis zum Ende des Jahres 2023 zu verlängern.

 

Hier der entsprechende Erlass:
Erlass-MMV15-198.pdf
PDF-Dokument [850.7 KB]

 

Dichtheitsprüfung privater Hausanschlüsse

 

Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.

Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss nach den bisher beschlossen Satzungen der Stadt Detmold die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden. Bei der Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung. Die Gemeinde hat das Recht, durch Satzungen kürzere Zeiträume und Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung festzulegen.

 

Diese Satzungen wurde nun nach langen Beratungen im Ausschuss in der Ratssitzung am 16.12.2010 beschlossen.

 

Das Gebiet der Stadt Detmold wurde in Gebiete aufgeteilt. Für die Gebiete gelten verschiedene Zeiträume der Durchführung. Hier können Sie sich die verschiedenen Satzungen herunterladen:

Dichtheitssatzung der Stadt Detmold für die Gebiete 1 und 2
Gebiete 1 und 2.pdf
PDF-Dokument [26.8 KB]
Dichtheitssatzung für das Gebiet 3 der Stadt Detmold
Gebiet 3.pdf
PDF-Dokument [23.8 KB]
Dichtheitssatzung für das Gebiet 4 der Stadt Detmold
Gebiet 4.pdf
PDF-Dokument [25.7 KB]

Hier der Link zum Landesamt zur Suche von Sachkundige für die Durchführung von Dichtheitsprüfungen an privaten Abwasserleitungen:

 

http://www.sadipa.it.nrw.de/Sadipa/

 

 

Infos der Stadt Detmold zum Thema:

http://www.stadtdetmold.de/5174.0.html?&L=0

Hier die Liste der Firmen die befugt sind die Dichtheitsprüfung durchzuführen.